Berufsbegleitender Kurs für Klassen:innen mit Nebenfach / BBK-KL

Berufsbegleitende Weiterbildung „Klassenlehrer:in mit Nebenfach an Waldorfschulen“

Lehrziel der berufsbegleitenden Weiterbildung Klassenlehrer:in mit Nebenfach an Waldorfschulen ist die wissenschaftliche und künstlerisch-praktische Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Erwerb methodisch-didaktischer Kompetenzen für die Lehrtätigkeit Klasse 1 – 8 (in Unter- und Mittelstufe) an Waldorfschulen.

Grundlage der Weiterbildung bilden die besonderen Inhalte und Ansätze der Waldorfpädagogik. Sie werden durch eine themenübergreifend-wissenschaftliche Beschäftigung mit der Anthroposophie und Entwicklungspsychologie des Kindes vermittelt. Ferner wird das geistige Verständnis des Menschen (Ich/Selbst) in seiner Relevanz für die Eröffnung pädagogische Handlungsfelder zugänglich gemacht. Die Erziehungsfragen der Gegenwart werden in einen bereichsübergreifenden Diskurs gestellt.

Die Weiterbildung ermöglicht durch künstlerisch-pädagogische Schwerpunktsetzung wissenschaftlich/ fachtechnisch vorgebildeten Studierenden die pädagogische Spezialisierung für die Unterrichtpraxis im Klassenlehrer:innen- und Fachlehrer:innen-Bereich an Waldorfschulen.

Die Nebenfächer sind Musik, Sport, Gartenbau, Handarbeit, Werken, Bildende Kunst, sowie zusätzlichen Sprachen wie Englisch, Russisch, Französisch, Deutsch als Zweitsprache und Spanisch.

1.      Dauer und Struktur der Weiterbildung

Die Weiterbildung dauert drei Jahre. Eine Aufnahme der Weiterbildung ist jeweils zum August (Schuljahresbeginn in Berlin) möglich. Sie setzt sich zusammen aus

  1. wöchentlichen Kursen während der Schulzeit (montags und dienstags von 17:30 Uhr bis 21:15 Uhr; im dritten Jahr nur montags)
  2. 12 Intensivwochenenden (freitags von 17:00-21:30 Uhr und samstags von 09:00-17:00 Uhr).
  3. Kursen in Methodik-Didaktik der Unterrichtsfächer in einem Umfang von 120 Zeitstunden pro Fach.
  4. Schulpraxis an Waldorfschulen: Die Gesamtdauer der Schulpraxis sollte 15 Wochen nicht unterschreiten. Diese können nach individueller Absprache in 3-4 Einzelpraktika aufgeteilt werden, oder insgesamt im Rahmen eines schulpraktischen (Halb-)Jahres im dritten Ausbildungsjahr absolviert werden.

2.      Zulassungsvoraussetzungen:

2.1.   Allgemein

Für die Erlangung einer Unterrichtsgenehmigung sollte

  1. ein abgeschlossenes Pädagogikstudium
  2. oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in zwei unterrichtsrelevanten Fächern
  3. oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit deutlich nachweisbaren Studienanteilen in Mathematik und/oder Deutsch vorliegen.

Außerdem muss das seminarinterne Aufnahmeverfahren erfolgreich durchlaufen sein.

 

2.2.  Nebenfächer Gartenbau, Handarbeit, Werken

Wer eine Weiterbildung in diesen Fächern im Nebenfach anstrebt, kann zur Weiterbildung zugelassen werden, wenn

  1. ein erworbener Meister/ Gesellenbrief oder
  2. eine abgeschlossene technische/ künstlerisch-handwerkliche Ausbildung vorliegt oder
  3. deutliche Kompetenzen den verantwortlichen Fachdozierenden nachgewiesen werden können (z.B. durch Vorlage entsprechender Werkstücke bzw. einer Mappe).

2.3.  Nebenfach Sprachen: Russisch, Französisch, Deutsch als Zweitsprache, Spanisch, Englisch

Die Kompetenzen, die für Zulassung zur Sprachenlehrer:innen-Ausbildung erforderlich sind, umfassen eine lautreine Aussprache der betreffenden Sprache; ein klares Verständnis der Sprachstruktur; die Fähigkeit in die Sprache zu improvisieren, rezitieren, singen und erzählen; Vertrautheit mit Literatur und Dichtung der Zielsprache; umfassende, lebendige Kenntnisse der Kultur, Geschichte und Geographie von Ländern, in denen die Zielsprache gesprochen wird.

Zur Qualifizierung als Sprachenlehrer:in (Klasse 1 – 8) können sich Studierenden auch ohne schulfachnahe Hochschulausbildung und Abschluss bewerben, sofern sie eine zusätzliche C1 Qualifikation nachweisen (z.B. UNIcert 3, CPE Cambridge English: Proficiency/ British Council IELTS academic (Ergebnisniveau 8.0 – 9.0),  DALF C1 Diplôme Approfondi de Langue Française, DELE C1 Diploma de español nivel C1, TRKI-3(тест по русскому языку как иностранному) oder Goethe-Zertifikat C1/ TestDaF TDN5/ DSH 2).

2.4  Nebenfach Musik

Klassenlehrer:innen, die Musik als Nebenfach anstreben, können sich auch als Fachlehrer:innen für Musik (Klasse 1 – 8) bewerben, indem sie den Fachdozierenden mit einer nachweisbare Musikausbildung der deutlicher Gesangs- und instrumentale Begleitungskompetenz

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