Bewerbung

Für Ihre Bewerbung senden Sie uns bitte postalisch oder auch per Mail einen tabellarischen Lebenslauf mit den wichtigsten Zeugniskopien (Studienabschlüsse, Berufsausbildungsabschlüsse) zusammen mit einem Anschreiben mit der Bitte um ein Beratungsgespräch. Gerne können Sie dieses Schreiben auch dazu nutzen, Ihre persönliche Motivation für eine waldorfpädagogische Ausbildung darzulegen. Sie werden dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, in dem Ihre individuellen Ausbildungsmöglichkeiten ausführlich besprochen werden. Nach dem Gespräch entscheiden Sie über Ihre verbindliche Bewerbung. Im Anschluss daran werden Sie zu einem Bewerber:innentag ins Seminar eingeladen (näheres dazu erfahren Sie bei dem Beratungsgespräch); am Ende dieses Tages wird über Ihre Aufnahme entschieden.

Hier können Sie sich auch direkt ONLINE bewerben bzw. erst einmal eine Beratung anfragen –> Link noch nicht freigeschaltet!

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorausgesetzt wird grundsätzlich neben einer guten Allgemeinbildung und dem Entschluss, sich mit den anthroposophischen Grundlagen der Waldorfpädagogik zu befassen, ein abgeschlossenes (Promotion, Master, Bachelor, Magister, Staatsexamen) oder auch fortgeschrittenes Hochschulstudium, ebenso aber auch für bestimmte Fächer eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufspraxis (wie z.B. Schneider:in oder Tischler:in).

Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, muss im Einzelfall in einem persönlichen Gespräch geklärt werden, ob die individuellen Voraussetzungen trotzdem ausreichen. Hintergrund hierfür sind die Lehrgenehmigungsverfahren in den einzelnen Bundesländern: Sobald Sie als Lehrer:in an einer Freien (Waldorf-) Schule eingestellt werden, muss die Schule für Sie bei der jeweiligen staatlichen Landesschulbehörde eine Lehrgenehmigung beantragen. Dieses Lehrgenehmigungs- verfahren ist in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich geregelt. Deswegen kann es sein, dass die Erteilung einer Lehrgenehmigung in einigen Bundesländern möglich ist, auch wenn die o.g. Voraussetzungen nicht vorliegen, sondern andere verwertbare Qualifikationen. Dies ist im Einzelfall, ggf. unter Einbeziehung der Justitiare des Bundes der Freien Waldorfschulen, die sich mit der Lehrgenehmigungs- praxis der einzelnen Bundesländer auch im Detail auskennen, zu klären.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie vor dem ersten Praktikum ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen!

Anforderungen für die Kunstlehrer:in Ausbildung

Anforderungen für die Fremdsprachenausbildung